Rechtsstaatliche Demokratie
Ein Rechtsstaat bindet sein Handeln an allgemeinverbindliches gleiches Recht; denn Normen können nur dann allgemeinverbindlich sein, wenn sie für alle Beteiligte gleichermaßen gelten. Hierbei bilden alle, die zu einem Staat gehören, unabhängig von ethnischen, religiösen, wirtschaftlichen, sozialen oder politischen Unterschieden ein Volk. Dieses kann darüber frei entscheiden, nach welchen Regeln es sich staatlich organisiert, wieweit es unmittelbar bestimmen soll und durch wen es repräsentiert werden will.
Rechtsstaat und Demokratie bedingen sich also gegenseitig: Demokratie kann nur vital sein, wenn ihre Entscheidungen effektiv durchgesetzt werden, was einen funktionsfähigen Staat voraussetzt. Der Rechtsstaat seinerseits setzt Normen gleichen Rechts voraus, die demokratisch gebildet werden.
Rechtsstaatliche Demokratie in diesem Sinn sichert beides: Individuelle Rechte aller Bürger/innen und kollektive Handlungsfähigkeit - ein Leistungsprofil, das nach dem - heute üblichen - Begriff der Liberalen Demokratie nicht unbedingt gesichert ist; denn übliche Vorstellungen von Liberalität, insbesondere wirtschaftsbezogener Liberalität, favorisieren einen vergleichsweise schwachen Staat; umgekehrt sind die Beteiligten gerade nach wirtschaftsliberalem Denken keineswegs immer gleichgestellt; vielmehr kann liberales, insbesondere libertäres, Denken Gleichstellung sogar ausschließen und damit unbegrenzte Wirtschaftsmacht fördern. Siehe die Kooperation zwischen Diktaturen und großem Kapital auf Kosten der Allgemeinheit - wie im Fall der chilenischen Pinochet-Diktatur der 1970er und 1980er Jahre und der immer deutlicheren autokratischen Profilierung der aktuellen Trump-Regierung.